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News-Archiv | Artikel vom 25.05.2022

Forderungsausfall: Schutz, wenn der Gegenüber nicht versichert ist

Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Verbraucher und Familien. Gegen einen geringen Jahresbeitrag werden verursachte Schäden an Personen, Sachwerten und Vermögensgegenständen in Millionenhöhe abgedeckt. Das gilt, wenn der Versicherte einem Dritten einen Schaden zufügt. Doch wie ist es eigentlich, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wird und der Verursacher keine private Haftpflichtversicherung besitzt?

Sie sitzen beispielsweise mit dem Laptop im Cafe, ein Dritter reißt versehentlich mit seiner Tasche Ihren Cappuccino um, das Heißgetränk breitet sich auf dem Laptop und wichtigen Unterlagen aus. Oder jemand prallt mit dem Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz an Ihr Auto und hinterlässt Beulen und Kratzer. In beiden Fällen wollen Sie den Schaden nun über die Versicherung des Verursachers regulieren lassen. Doch Ihr Gegenüber zuckt nur mit den Schultern und sagt: „Ich habe gar keine Haftpflichtversicherung“.

Allzu oft bleiben Geschädigte dann tatsächlich auf dem Schaden sitzen. Denn anders als es der Name „Privathaftpflicht“ vielleicht vermuten lässt, ist der Abschluss einer solchen Versicherung eben nicht gesetzlich verpflichtend.

Auf Forderungsausfallschutz achten
Damit Sie nicht vom Versicherungsstatus anderer abhängig sind, empfiehlt sich eine sogenannte Forderungsausfalldeckung innerhalb der eigenen Haftpflichtversicherung. Bei leistungsstarken und neueren Tarifen ist das meist schon der Fall. Bei älteren Policen lohnt ein genauer Blick in die Bedingungen. Dann zahlt Ihnen Ihre Versicherung nämlich den Schaden. Voraussetzungen dafür sind meist ein rechtskräftiges Urteil (Titel) gegen den Verursacher und eine Mindestschadenhöhe.




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